Wohnungseinbruch: Wann die Hausratversicherung zahlt

Wenn die Tage kürzer werden, steigt die Zahl der Einbrüche wieder. Damit gestohlene oder zerstörte Sachen von der Hausratversicherung zuverlässig ersetzt werden, ist einiges zu beherzigen. Achten Sie vor allem darauf, Fenster und Türen sicher zu verschließen, wenn Sie Haus oder Wohnung verlassen.

Gestohlenes Eigentum ist über die Hausratversicherung abgesichert – allerdings nur, wenn Diebe Gewalt anwenden müssen, um in die Wohnung zu gelangen, beispielsweise mit einer Brechstange oder einem Bohrer zum Öffnen des Türschlosses. Auch wenn die Langfinger sich mit Hilfe eines zuvor geraubten Schlüssels Zugang zu Haus oder Wohnung verschaffen, ersetzt die Hausratversicherung die entwendeten Sachen. Je nach Vertragsbedingungen kann der Versicherer die Leistung allerdings kürzen oder sogar ganz verweigern, wenn man den Schlüssel fahrlässig an einem öffentlichen Ort liegen lässt hat oder der Täter einfach durch offen stehende Türen oder Fenster einsteigen kann. Nur Premium-Hausrattarife zahlen grundsätzlich auch bei einer solchen groben Fahrlässigkeit. Wohnungsbesitzer mit elektronischem Zugang per Smartphone-App sollten zudem darauf achten, dass der Hausratversicherer Diebstahlschäden auch dann übernimmt, wenn der Zugang zu Haus oder Wohnung durch technische Manipulation erreicht wurde, denn in diesem Fall sind meist keine Einbruchspuren nachweisbar.

Wichtig: Wird am Gebäude ein Baugerüst angebracht oder der Zugang anderweitig durch Baumaßnahmen erleichtert, sollte man den Hausratversicherer informieren. In diesem Fall liegt eine so genannte Gefahrerhöhung vor und Einbrecher können oft

leichter in Häuser und Wohnungen einsteigen. Eine formlose Mail an die Hausratversicherung reicht dazu aus. Handelt es sich um vorübergehende Baumaßnahmen, berechnen Hausratversicherer in der Regel keinen Extrabeitrag, begrenzen den Deckungsschutz aber beispielsweise auf zwei Monate. Steht das Gerüst unerwartet länger, am besten umgehend Kontakt mit dem Versicherer aufnehmen und nötigenfalls eine längere Deckung vereinbaren.